Kosten
Unsere Arbeit beinhaltet datenschutzrechtliche Rechtsberatung in Kombination mit Beratung zu Informationssicherheit und Technologie sowie nicht zuletzt betriebswirtschaftliche Prozessberatung. Dies hat selbstverständlich seinen Preis. Woraus sich dieser ableitet, lesen Sie auf dieser Seite.
Seriöse Kalkulation der monatlichen Kosten
Unsere Kostenkalkulation beinhaltet 3 Komponenten:
1. Die Benennung
Für die Vereinbarung, uns bei der jeweils zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde als Ihren Datenschutzbeauftragten zu melden und unsere Kontaktdaten als Ansprechpartner zu veröffentlichen erhalten wir eine angemessene Pauschale.
2. Planmäßige Aufwände
Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten erfordert einen gewissen Mindestaufwand. Dieser besteht aus Pflichtaktivitäten des Datenschutzbeauftragten und einem grundlegenden Beratungsaufwand und hängt vom Geschäftsmodell des Kunden und von der Unternehmensgröße ab. Diese Zeit arbeiten wir monatlich garantiert für Sie.
3. Unplanmäßige Aufwände
Diese Aufwände können beispielsweise durch Datenschutzvorfälle, Sicherheitsvorfälle und Anfragen von Betroffenen oder Aufsichtsbehörden entstehen, aber auch durch erweiterten individuellen Beratungsbedarf. Sie werden entsprechend des tatsächlichen Arbeitsanfalls berechnet.
Kostenpauschalen
Wir bieten unseren Kunden die Benennung und planmäßige Aufwände als fixe Monatspauschale an. Damit sind Ihre laufenden Kosten exakt vorhersehbar und immer transparent.
Initialer Audit und jährliche Reviews
Zu Beginn der Zusammenarbeit ist es erforderlich, dass in einem Audit ein Überblick über die Ist-Situation geschaffen wird. Der Audit gibt Ihnen einen Überblick über Risiken und Schwachstellen, welche in der folgenden gemeinsamen Arbeit adressiert werden sollen, und uns eine Indikation über die erforderlichen Prioritäten unserer Arbeit. All diese Informationen werden im Auditprotokoll bzw. -bericht dokumentiert.
Die Kosten für den Audit richten sich nach dem erforderlichen Aufwand und sind daher abhängig von der Kundenorganisation und dem Umfang und der Art der Datenverarbeitung individuell unterschiedlich. Bei (vor) Vertragsschluss sind wir jedoch auf Basis der geführten Vorgespräche und unserer Erfahrungen in der Lage, Ihnen eine recht präzise Aufwandsschätzung zu geben. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung.
Einmal jährlich besprechen wir in einem Review die Fortschritte und aktuell anstehende Prioritäten. Der jährliche Review beansprucht i.d.R. deutlich weniger Zeitaufwand als der initiale Audit.
Mitwirkung des Kunden
Ihre Mitwirkung in der Umsetzung der Datenschutzanforderungen ist zwingend erforderlich und kann den Aufwand des externen Datenschutzbeauftragten wesentlich reduzieren. Wir stellen Ihnen hierfür selbstverständlich alle eforderlichen Werkzeuge und alles relevante Know-How zur Verfügung und stehen Ihnen immer beratend zur Seite.
Rahmenverträge
Als Rahmenvertragspartner für Datenschutz in kleinen und mittelständischen Unternehmen bieten wir besonders günstige Konditionen mit Mitglieder folgender Organisationen.
Die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH ist eine ökumenische Einkaufsplattform, deren Gesellschafter der Verband der Diözesen Deutschlands, der Deutsche Caritasverband, die Evangelische Kirche in Deutschland, das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung und die Deutsche Ordensobernkonferenz sind.