Die Mehrheit der kleinen und mittelständische Unternehmen muss keinen Datenschutz-Beauftragten benennen. Dennoch befreit sie das nicht von der Erfüllung der Anforderungen der EU-DSGVO, des BDSG und weiterer datenschutzrelevanter Rechtsnormen. Aufgrund der Komplexität ist es zudem kaum möglich, alle Anforderungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen „nebenbei“ zu erfüllen.
Unsere Datenschutzberatung setzt genau da an: wir bieten dem Mittelstand absolut praxisbezogene Unterstützung durch Datenschutz-Experten, damit Sie sich 100% auf Ihr Business konzentrieren können