Vorteil für Mitglieder der WGKD

Als Einrichtung aus Kirche, Caritas oder Diakonie verarbeiten Sie in unterschiedlichsten Vorgängen und Geschäftsprozessen personenbezogene Daten. Für Sie nimmt der Datenschutz daher ganz selbstverständlich eine wichtige Rolle ein. Aber haben Sie das Thema insb. angesichts der kirchlichen Datenschutzgesetze (KDG bzw. DSG-EKD) in Verbindung mit der Vielzahl weiterer Rechtsvorschriften tatsächlich im Griff? Wie sieht eigentich Ihr Verzechnis von Verarbeitungstätigkeiten aus? Haben Sie mit allen Auftragsverarbeitern (nicht zuletzt auch zu ihrem eigenen Schutz) einen gültigen Auftragsverarbeitungs-Vertrag geschlossen? Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten benannt? (Sie wissen: bereits ein Verstoß gegen eine Bestellpflicht kann einen bußgeldbewehrten Datenschutzverstoß darstellen.)
Dabei ist Datenschutz viel mehr als eine lästige Pflicht. Organisationen, die sensiblen Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter und Partner ausschließlich gesetzeskonform verarbeiten genießen einen ausgezeichneten Ruf. Denn seien wir ehrlich: würden wir selbst nicht auch lieber einer Organisation vertrauen, bei dem wir unsere privatesten Dinge in guten Händen wissen?
Die Datenschutz-Experten von dsXprt sind auf Datenschutz im sozialen Bereich und im Gesundheitswesen spezialisiert und unterstützen ihre Mandanten nicht nur bei der Umsetzung von Datenschutzgesetzen, sondern halten ihnen vielmehr den Rücken frei für ihre wichtigsten Aufgaben – die soziale Arbeit zum Nutzen aller.
Gut zu wissen
Und durch unsere umfangeiche Erfahrung in der Datenschutzberatung für Sozialorganisationen in Kooperation mit Fachanwälten, IT-Spezialisten und Kommunikationsprofis können wir Ihnen diese Leistung zu unschlagbar günstigen Sonderkonditionen für Mitglieder der Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH anbieten. Diese sind für Sie von Anfang an transparent – unliebsame Überraschungen aus dem „Kleingedruckten“ gibt es hierbei garantiert nicht. Denn ein Datenschutz-Beauftragter ist immer auch eine Vertrauensperson für die Unternehmensführung.
Auszug aus unserem Leistungsportfolio:
- Benennung des Datenschutzbeauftragten gem. KDG bzw. DSG-EKD
- Ansprechpartner für Verantwortliche und bei Anfragen von Behörden & Betroffenen
- Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Datenschutzanforderungen
- Mitarbeiterschulungen (Online-Training)
- Datenschutz-Dossiers mit techn. & rechtl. Update
- Jährlicher Tätigkeitsbericht des DSB
- Umfangreiche Vorlagen-Bibliothek inkl. Datenschutzhandbuch
- Nutzung unseres Datenschutz-Tools privacyDB
- Soforthilfe bei Datenschutzvorfällen – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
- Absolute Unabhängigkeit Ihres Beraters von Dritten
Partner der Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH
Details zu unserem Partner-Tarif finden Sie auf den Service-Seiten der WGKD. Gern erläutern wir Ihnen unser Leistungsportfolio im Detail. Sprechen Sie uns an! Ihr Datenschutzexperte ist unter
06043 / 57590-50
gern für Sie da.
Oder Sie nutzen einfach das folgende Formular.
Häufig gestellte Fragen
Warum sind die Angebote über den Rahmenvertrag so günstig?
Die Abläufe in sozialen Einrichtungen sind in vielen Fällen sehr ähnlich, d.h., diese Einrichtungen und Organisationen „funktionieren“ in wesentlichen Zügen sehr ähnlich. Damit ist es uns möglich, die Anforderungen vieler Organisationen mit vergleichsweise geringem individuellen Anpassungsaufwand zu erfüllen. Diesen Effizienzvorteil geben wir gern an unsere Kunden weiter.
Kann ich auch einen internen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten benennen?
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, einen internen Mitarbeiter zu benennen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Anforderung des Art. 37 DSGVO: „Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.“ D.h. eine qualifizierte Ausbildung (inkl. Zertifizierung) sowie die permanente Weiterbildung und regelmäßige Rezertifizierung sind zwingende Voraussetzungen für die Tätigkeit. Zudem dürfen keine Interessenskonflikte bestehen, die die Neutralität des Datenschutzbeauftragten beeinflussen könnten. Der Datenschutzbeauftragte darf daher weder Mitglied der Geschäftsleitung sein noch Verantwortung im Bereich Personal oder IT tragen.
Für (interne) betriebliche Datenschutzbeauftragte bieten wir ein Coaching-Programm an, das Ihnen hilft, Ihr Know-How aktuell zu halten, Ihnen Zugriff auf alle erforderlichen Unterlagen und unsere Best Practices gibt und Ihnen bei komplizierten Fragestellungen unsere Experten als kompetente Diskussionspartner zur Seite stellt.
Wie oft kommt der (externe) Datenschutzbeauftragte ins Haus?
Grundsätzlich muss sich Ihr neuer Datenschutzbeauftragter zunächst ein Bild von der Gesamtsituation machen. Dies ist Teil der Ist-Aufnahme (das Audit) und zwingend erforderlich, da dsXprt (die FS/CS GmbH) später für eventuelle Beratungsfehler haften muss. Hierzu ist ein Workshop von etwa einem halben bis einem Tag durch unseren Berater vor Ort erforderlich. Die weiteren Datenschutz-Aufgaben erfordern im Normalfall keine Anwesenheit vor Ort.
Sofern Sie weitere Beratung vor Ort wünschen, vereinbaren unsere Kollegen selbstverständlich gern individuelle Termine mit Ihnen.
Welche Aufgaben muss ich selbst übernehmen?
Ihr externer Datenschutzbeauftragter berät Sie bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Es ist möglich, dass hieraus Aufgaben entstehen, die für die rechtskonforme Umsetzung erforderlich werden. Eine Reihe operativer Aufgaben (bspw. Erstellung von Dokumentationen) obliegt ebenfalls dem Kunden. Selbstverständlich erhalten Sie von neben einer Vielzahl vorgefertigter Dokumente und Vorlagen auch jegliche erforderliche Beratung bei der Durchführung dieser Aufgaben.
Sofern die Erfüllung dieser Aufgaben durch interne Mitarbeiter nicht möglich ist, können Sie unsere Beratungsleistungen in flexibel nutbaren Stunden-Kontingenten zu fairen Preisen buchen.
Welche Zusatzkosten habe ich zu erwarten?
Im Normalfall KEINE. Unser erklärtes Ziel ist die höchstmögliche Transparenz von Kosten und Leistungen. Um keine für Sie unkalkulierbaren Aufwände entstehen zu lassen, ist in Ihrem Auftrag der im Durchschnitt erforderliche Arbeitsaufwand zur Erfüllung der gesetzlich definierten Aufgaben des Datenschutzbeauftragten bereits inkludiert. Im Normalfall fallen darüber hinaus keine weiteren Kosten an, sofern die erforderlichen kundenseitigen Aufgaben intern erfüllt werden können.
Da wir natürlich nicht vollständig vorhersehen können, in welchem Umfang mögliche Datenschutzvorfälle in Ihrem Unternehmen unsere Unterstützung notwendig machen, bitten wir Sie, aus kaufmännischer Vorsicht ein gewisses Budget für Notfälle einzuplanen.
Wie ist die Haftungssituation geregelt?
Grundsätzlich haftet nach der DSGVO der Verantwortliche. In der Regel ist dies der Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand. Ein interner Daten-schutzbeauftragter haftet in aller Regel nicht. Ein externer Datenschutzbeauftragter (bspw. wir) haftet selbstverständlich für Beratungsfehler aus seiner Dienstleistung. Unser vorrangiges Interesse ist es, Ihnen optimale Bratung angedeihen zu lassen und dadurch Haftungsrisiken von vorn herein zu minimieren. Trotz aller Vorsicht und Qualifikation unserer Berater sind da, wo Menschen arbeiten, Fehler nicht völlig ausgeschlossen. Die FS/CS GmbH ist selbstverständlich gegen derartigen Risiken angemessen versichert.
Gern beantworten wir Ihre Fragen. Schreiben Sie uns.
(Gern können Sie uns Ihre Anfrage auch per Fax senden. Ein Faxformular finden Sie HIER zum Download.)
Datenschutzhinweis: Zur Beantwortung der Anfrage verarbeiten wir die von Ihnen bereitgestellten Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Details finden Sie in unserer Datenschutzinformation.