DATENSCHUTZ WIRKSAM GESTALTEN.
Rechtliche Anforderungen erfüllen
- EU-DSGVO als EU-weit unmittelbar anwendbare Rechtsgrundlage
- Erweiterung durch Regelungen des BDSG, KDG, DSG-EKD und anderer Normen
- praktische Umsetzung der rechtlichen Normen
Geschäftsgrundlage sichern
- Vermeidung von Sanktions- und Haftungsrisiken aufgrund von Datenschutz-Verstößen
- Positive Imagebildung gegenüber Kunden und Partnern durch proaktiven Datenschutz
- Korrekte Vertragsgestaltung mit externen Partnern
Datenschutzexperten von dsXprt
- Praktiker mit zertifizierter Kompetenz (TÜV) und Experten-Netzwerk (Fachanwälte, IT-Sicherheitsexperten, etc.)
- 100% transparente Arbeitsweise: Sie behalten die Kontrolle.
- Erhebliche Kostenvorteile gegenüber internen DSB
„Wenn der Datenschutz Dein Geschäftsmodell zerstört, solltest Du möglicherweise Deine ethischen Standards überdenken.“

Falk Schmidt & Team
Ihr freundlicher Datenschutzbeauftragter
„Datenschutz ist zu 80% GMV*.“
(* Gesunder Menschenverstand)
Mit meinem Team von zertifizierten Datenschutz-Experten und unserem erweiterten Kompetenz-Netzwerk (Fachanwälte IT und Arbeitsrecht, IT-Sicherheits- und Digitalisierungs-Experten, Kommunikationsprofis) stehe ich für
- Zertifizierte Datenschutz-Kompetenz
- Fachbereichsübergreifendes Know-How
- Praxisnähe statt Paragraphen-Dschungel
- Schnelle und wirtschaftliche Umsetzung
- 100% Unabhängigkeit
Wie dürfen wir Ihnen helfen?
Telefon: +49 6043 57590-50
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesundheitswesen (Krankenhäuser, MVZ, Pflegeunternehmen)
- Softwareanbieter und IT-Dienstleister
- Banken und Finanzdienstleister
- Automotive
kostenlose Erstberatung
Wir helfen schnell und unkompliziert!
Soforthilfe bei Datenschutzvorfällen
Im Fall eines datenschutzrelevanten Vorfalls im Unternehmen haben Sie als Verantwortlicher nach Art. 33 DSGVO die Pflicht, „unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ( … ) die Verletzung bekannt wurde“ Sofortmaßnahmen zu ergreifen und den Vorfall bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Mit unserem Incident Response Service unterstützen wir Sie, den Schaden zu begrenzen und negative rechtliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu minimieren. Zögern Sie nicht! Sie erreichen uns täglich (Mo-So) zwischen 07:00 und 22:00 Uhr. Service-Bedingungen
Unser Leistungsspektrum
Kostenlose Hotline
Kein Callcenter. Sie sprechen immer direkt mit einem Experten.
Kostenlose Erstberatung
Kaufen Sie nicht die sprichwörtliche Katze im Sack!
Datenschutzberatung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Risikomanagement
- Risikobewertung für Assets
- Datenschutzfolgenabschätzungen
- Transfer Impact Assessment
- Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit
- Löschprojekte
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Datenschutzkonzept/-handbuch
- IT-Sicherheitskonzept
- Datenschutzerklärungen
- Mitarbeiterschulungen
Datenschutz-Audit
- Prüfung des Datenschutzmanagement-Systems (DSMS):
- Organisationskontrolle
- Zutrittskontrolle
- Zugangskontrolle
- Zugriffskontrolle
- Weitergabekontrolle
- Eingabekontrolle
- Auftragskontrolle
- Verfügbarkeitskontrolle
- Trennungsgebot
- Prüfung der Standard-Datenschutz-Prozesse und ihrer Implementierung in der Organisation
- Prüfung des IT Sicherheits-Managements
- Maßnahmenplanung
Externer Datenschutzbeauftragter
- Erfüllung des gesetzlichen Pflichten des Datenschutzbeauftragten nach DSGVO und BDSG bzw. DSG-EKD oder KDG
- Benennung des Datenschutzbeauftragten
- Incident Response Service (Soforthilfe bei datenschutzrelevanten Vorfällen)
- Jährliches Audit bzw. Review des Verantwortlichen
- Verpflichtende Mitarbeiterschulungen im Datenschutz
- Vertragsgestaltung im datenschutzrechtlichen Rahmen (bspw. Auftragsverarbeitung, gemeins. Verantwortlichkeit, usw.)
- Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Beratung, Unterstützung und Prüfungen im Risikomanagement (Risikobewertungen, Datenschutz-Folgeabschätzungen, TIA)
Kirchlicher Datenschutz
- Erfüllung des gesetzlichen Pflichten des Datenschutzbeauftragten DSG-EKD oder KDG
- Benennung des Datenschutzbeauftragten und Leistungen analog zum Leistungsportfolio für nicht konfessionsgebundene Organisationen
privacyDB – Datenschutz-Mangement ganz einfach

Wo wir tätig sind

Sichern auch Sie Ihre Organisation noch heute ab!
Fordern Sie Ihr individuelles Angebot noch heute kostenlos und unverbindlich an. Sie benötigen dafür lediglich 2 Minuten Ihrer Zeit.
Sonderkonditionen für Rahmenvertrags-Partner
Als Mitglied eines unserer Rahmenvertragspartner haben Sie Zugriff auf attraktive Sonderkonditionen.
Wozu ein Datenschutzbeauftragter (DSB)?
Der DSB ...
- wirkt im Unternehmen darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden
- ist in Datenschutzangelegenheiten der Geschäftsleitung direkt unterstellt, aber nicht weisungsgebunden
- berät Organisationseinheiten und Mitarbeiter in allen datenschutzrelevanten Angelegenheiten
- ist die Person, die den Unternehmer von der Bürokratie des Datenschutzmanagements unmittelbar entlasten kann
Sie brauchen einen DSB, wenn ...
- im Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisiert/elektronisch verarbeiten (BDSG) oder
- zu Ihrer Kerntätigkeit (unabhängig von der Mitarbeiterzahl) eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Art. 9 (rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung) – wie das bspw. in Krankenhäusern oder Pflegeunternehmen der Fall ist – oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 DSGVO gehört oder
- Ihre Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht oder
- Sie Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO unterliegen oder
- Sie geschäftsmäßig personenbezogene Daten erheben, übermitteln oder verarbeiten (BDSG)
"Unser Geschäftsführer ist gleichzeitig unser DSB"
Die Tätigkeit in der Geschäftsführung wie auch Verantwortung im Bereich Personal oder IT stellen Interessenskonflikte dar, aufgrund derer die betreffenden Personen als Datenschutzbeauftragter grundsätzlich nicht einsetzbar sind (sie müssten sich selbst kontrollieren). Diese Benennung gilt als nicht erfolgt. (Gegen Unternehmen, die zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragen verpflichtet sind und diesen nicht bestellt haben, können gem. Art. 83 DSGVO Geldbußen von bis zu 10 Mio. €, bzw. 2% des Jahresumsatzes verhängt werden.)
"Die Kriterien treffen auf uns nicht zu"
Die Kriterien für die Erforderlichkeit eines Datenschutzbeauftragten sind im Gesetz nicht abschließend geregelt. Allein die Tatsache, dass 20 oder mehr Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten (E-Mails beispielsweise) oder dass besondere Kategorien personenbezogener Daten (mit Bezug zu Gesundheit, Politik, Religion, etc.) verarbeitet werden oder Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen müssen, genügt.
"Unser IT-Dienstleister macht das gleich mit"
Datenschutz und Datensicherheit ist nicht dasselbe. Ihr Systemhaus ist zweifellos ein wichtiger Partner. Doch ist er auch qualifiziert, Sie in Datenschutzthemen zu beraten? Die Benennung eines DSB ohne die erforderliche Qualifikation wird rechtlich als nicht vorhanden gewertet und im Zweifel mit Bußgeld belegt. Zudem müsste dieser Partner dann sich selbst kontrollieren. Kann das funktionieren?
Warum dsXprt?
Transparenz
Eine unserer großten Stärken ist die vollständige Unabhängigkeit von Software-Herstellern, Systemhäusern und anderen Anbietern. Wir sind zu 100% unseren Kunden verpflichtet. Zudem ist es unser erklärtes Ziel, keine unkalkulierbaren Aufwande entstehen zu lassen. Das heißt: absolute Transparenz auch im kaufmännischen Bereich.
Sicherheit
Wir schaffen Transparenz bezüglich der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und stellen sicher, dass Sie in der Lage sind, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Das Risiko im Bereich Datenschutz sinkt damit auf ein Minimum. Und selbstverständlich verfügen wir über eine Consulting-Haftpflicht-Versicherung.
Effizienz
Unser Leistungsportfolio passt exakt auf Ihre Anforderungen. Durch konsequente Digitalisierung und unsere umfassende Umsetzungsunterstützung arbeiten wir hoch effizient und Sie sparen Zeit (und Nerven).
Fokus
Zertifizierte Kompetenz
Hinter dsXprt steht ein Team erfahrener Praktiker. Unsere (akademische) Ausbildung als Betriebswirte, Juristen und Informatiker sowie unsere anerkannte datenschutzrechtliche Qualifikation als Datenschutzbeauftragte und Auditoren mit entsprechender Zertifizierung gibt Ihnen die Sicherheit, sich in gute Hände zu begeben.
Wirtschaftlichkeit
Unsere Partner
Partner des
VDAB
Partner des
Paritätischen
Mitglied in der
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
Partner der
Wirtschaftschaftsgemeinschaft der Kirchen in Deutschland mbH (WGKD)